Ob diese Form der Pflege für Sie oder Ihren Angehörigen in Frage kommt, kann gerne bei einem Gespräch geklärt werden. Vorab sollte immer ein Gespräch mit dem Arzt des Vertrauens stattfinden.
Die Versorgung kann in der privaten Wohnung oder aber auch in einer ambulanten Wohngemeinschaft erfolgen.
Grundlage aller Versorgungen ist die Vorgabe der Krankenkassen „ambulant vor stationär“.