Finanzierung

Leistungen

Finanzierung

Die Kosten für diese besondere Art der ambulanten Pflege (ambulante außerklinische Intensivpflege in der Einzelversorgung oder in einer Wohngemeinschaft) werden in der Regel voll von den Kranken- und Pflegekassen, der Beihilfe sowie den Sozialträgern übernommen.

Die häusliche Intensivpflege muss vom Hausarzt verschrieben werden.

Kostenverteilung:

In einem persönlichen Gespräch können wir Ihnen das komplexe Thema der Kostenverteilung gerne näher erläutern und Fragen zur Finanzierung klären.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

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Rechtlicher Hintergrund

Alle gesetzlich Versicherten in Deutschland haben einen Rechtsanspruch auf eine umfassende medizinisch-pflegerische Versorgung im ambulanten Bereich. Dieser Anspruch ist in den Sozialgesetzbüchern geregelt.
Hierbei wird in vier Bereiche unterschieden: Behandlungspflege, Grundpflege, Hauswirtschaft sowie weitere Ansprüche wie beispielsweise die Versorgung mit Hilfsmitteln.

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