Die Kosten für diese besondere Art der ambulanten Pflege (ambulante außerklinische Intensivpflege in der Einzelversorgung oder in einer Wohngemeinschaft) werden in der Regel voll von den Kranken- und Pflegekassen, der Beihilfe sowie den Sozialträgern übernommen.
Die häusliche Intensivpflege muss vom Hausarzt verschrieben werden.
Kostenverteilung:
In einem persönlichen Gespräch können wir Ihnen das komplexe Thema der Kostenverteilung gerne näher erläutern und Fragen zur Finanzierung klären.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Alle gesetzlich Versicherten in Deutschland haben einen Rechtsanspruch auf eine umfassende medizinisch-pflegerische Versorgung im ambulanten Bereich. Dieser Anspruch ist in den Sozialgesetzbüchern geregelt.
Hierbei wird in vier Bereiche unterschieden: Behandlungspflege, Grundpflege, Hauswirtschaft sowie weitere Ansprüche wie beispielsweise die Versorgung mit Hilfsmitteln.